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Gastartikel vom Händlerbund
Das Jahr 2026 bringt eine Welle neuer Regelungen für den E-Commerce. Bereits seit Januar sind der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) für Importeure emissionsintensiver Waren sowie das novellierte Elektrogesetz mit verschärften Rücknahme- und Kennzeichnungspflichten in Kraft. Doch das war erst der Anfang – die wichtigsten Stichtage liegen noch vor uns.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops einen verpflichtenden Widerrufsbutton integrieren. Der Button muss dauerhaft sichtbar, gut lesbar und eindeutig beschriftet sein, z. B. mit „Vertrag widerrufen". Ziel ist es, den Widerruf genauso einfach zu machen wie den Kauf selbst.
Die technische Umsetzung ist herausfordernd: Bei Gastbestellungen ohne Kundenkonto ist schwer sicherstellbar, wer den Widerruf tatsächlich tätigt. Eine neue Widerrufsbelehrung wird erforderlich.
Was zu tun ist: Shopsystem oder Plugin-Anbieter kontaktieren, Zeitplan für die technische Umsetzung festlegen und die Widerrufsbelehrung rechtzeitig aktualisieren.
Ab dem 31. Juli 2026 gilt das EU-Recht auf Reparatur. Händler müssen Reparatur künftig als vorrangige Standardlösung anbieten, wenn sie kostengünstiger ist als der Austausch. Betroffen sind vor allem langlebige Produktkategorien wie Smartphones, Tablets, Waschmaschinen und Kühlschränke.
Auch nach der zweijährigen Gewährleistungspflicht können Reparaturverpflichtungen bestehen. Gleichzeitig entstehen neue Marktchancen: Refurbished-Produkte und Reparaturdienstleistungen gewinnen an Bedeutung.
Was zu tun ist: Gewährleistungsprozesse überprüfen, betroffene Produktgruppen identifizieren und bei Bedarf Partnerschaften mit Reparaturbetrieben aufbauen.
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) greift ab dem 12. August 2026. Für alle Händler, die Verpackungen an Endkunden im Ausland versenden, gilt ab dann eine Registrierungspflicht in den jeweiligen Lieferländern. In jedem Lieferland muss mittels schriftlicher Vollmacht ein Bevollmächtigter benannt werden. Dazu kommt eine Prüfpflicht bezüglich Registrierung und Kennzeichnung der Lieferanten.
Ebenfalls ab August wird der EU AI Act für viele Unternehmen noch einmal relevant. Online-Händler und Plattformbetreiber, die KI für Produktempfehlungen, Chatbots, Preisgestaltung oder Bonitätsprüfung nutzen, müssen prüfen, ob ihr System als „Hochrisiko-KI" eingestuft wird – mit entsprechenden Transparenz-, Prüf- und Dokumentationspflichten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro.
Was zu tun ist: Auslandsmärkte identifizieren, Registrierungen in den Lieferländern anstoßen und eingesetzte KI-Tools auf ihre Risikoeinstufung prüfen.
Der wohl unterschätzteste Stichtag des Jahres fällt auf den 27. September 2026: Ab dann sind das neue EU-Gewährleistungslabel und das Garantielabel verpflichtend – und das für alle Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen.
Das Gewährleistungslabel besteht aus einer überblicksartigen Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Das freiwillige Garantielabel gibt darüber hinaus Informationen über eine Haltbarkeitsgarantie. Ziel ist es, Verbraucher europaweit einheitlich zu informieren und nachhaltige Kaufentscheidungen zu fördern.
Die Kennzeichnungspflicht trifft praktisch alle: Alle Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen, sind verpflichtet. Hersteller, die eine Haltbarkeitsgarantie für ein Produkt gewähren, sowie Händler, die diese Garantie in ihren Shops bewerben, müssen das Garantielabel verwenden. Online-Marktplätze, die solche Produkte listen, müssen sicherstellen, dass die Kennzeichnungen korrekt dargestellt werden. Betroffen sind neben Online-Shops ausdrücklich auch stationäre Händler.
Die Kennzeichnung wird verbindlicher Bestandteil der Verbraucherinformationen. Online-Händler müssen sicherstellen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung sichtbar auf Produktseiten angezeigt wird – andernfalls drohen Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen die gesetzlichen Informationspflichten.
Das Tückische: Das Label ist kein optionaler Hinweis, den man irgendwo in die AGB verstecken kann. Es muss aktiv und sichtbar auf der Produktseite erscheinen – und zwar vor dem Kauf.
Was zu tun ist: Alle Produktseiten systematisch prüfen, das Gewährleistungslabel einbinden und bei Produkten mit Herstellergarantie auch das Garantielabel korrekt anzeigen. Wer auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay verkauft, sollte zusätzlich prüfen, welche Pflichten dort auf Plattformebene gelten.
Auch nach September reißt die Gesetzgebung nicht ab. Ab 27. September greifen zudem die verschärften Regeln zu Green Claims und die EmpCo-Richtlinie: Umweltaussagen wie „klimaneutral" oder „nachhaltig" sind dann nur noch mit belegbaren Nachweisen zulässig, nicht verifizierte Nachhaltigkeitssiegel werden untersagt. Ab 20. November fällt Buy Now, Pay Later unter die Verbraucherkreditrichtlinie – mit Kreditwürdigkeitsprüfungen auch bei zinslosen Zahlungsaufschüben. Zum Jahresabschluss tritt am 9. Dezember das neue Produkthaftungsgesetz in Kraft, das Hersteller und teils auch Händler ohne Verschuldensnachweis haftbar macht.
2026 ist kein Jahr zum Abwarten. Gerade das Gewährleistungslabel im September trifft praktisch jeden Händler direkt auf der Produktseite – und wird erfahrungsgemäß schnell zum Abmahnthema. Wer jetzt einen klaren Zeitplan aufstellt und die Stichtage konsequent abarbeitet, schützt sich vor teuren Überraschungen und kann sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: das eigene Geschäft.