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CCD II ist kein Thema, das sich kurzfristig umsetzen lässt. Die neuen Anforderungen betreffen unterschiedliche Bereiche im Unternehmen – von Recht und Marketing über IT bis hin zum Customer Service. Die folgende Checkliste bündelt die wichtigsten Punkte für Online-Händler, sortiert nach Themenfeldern.
1. Zahlarten-Inventur erstellen. Alle im Shop angebotenen Zahlungsarten auflisten. Welche fallen nach neuem Recht unter CCD II, welche sind ausgenommen?
2. Vertragsbeziehungen zu Payment-Anbietern prüfen. Wer ist Kreditgeber, wer ist Vermittler, wer übernimmt welche Pflichten? In den meisten Fällen ist der BNPL-Anbieter Kreditgeber, der Händler ist Vermittler – aber das sollte schwarz auf weiß stehen. Zuverlässige Payment-Anbieter werden sie dazu informieren und zu gegebener Zeit ihre Vertragsbedingungen anpassen.
3. § 34k GewO prüfen. Fällt das Unternehmen unter die KMU-Ausnahme für Eigenfinanzierungen? Größere Händler und Plattformen sollten die Erlaubnispflicht aktiv klären. Wer eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO hat, muss bis spätestens 31. Mai 2027 auf § 34k GewO umstellen. Frist im Kalender markieren.
4. Werbemittel prüfen. Banner, Landingpages, Newsletter, Social-Ads, Affiliate-Werbung, Google Ads – alles sichten, wo Finanzierungen beworben werden. Das gleiche gilt für stationäre Werbung wie Flyer oder Preisschilder am Point-of-Sale.
5. Pflichtangaben ergänzen. Effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag, repräsentatives Beispiel müssen in jeder Finanzierungswerbung enthalten sein. Außerdem den Warnhinweis integrieren. CCD II erfordert einen verpflichtenden Warnhinweis, der auf die Risiken einer Kreditaufnahme hinweist. Templates beim Payment-Anbieter oder bei der Rechtsberatung anfragen.
6. Plugins prüfen und ggf. aktualisieren. Müssen Payment-Plugins aktualisiert werden? Spätestens im Oktober 2026 sollte das aktualisierte Plugin produktiv laufen. Frühere Tests in einer Staging-Umgebung sind sinnvoll.
7. Vorausgewählte Optionen entfernen. Pre-Checked Boxes für Restschuldversicherungen, Zusatzleistungen oder Newsletter im Zusammenhang mit Finanzierungen sind verboten. Den Checkout systematisch durchgehen.
8. Reihenfolge der Vertragsschritte prüfen. Vorvertragliche Information, dann SECCI, dann Vertragsabschluss – die Reihenfolge muss sauber sein. Eigene Custom-Anpassungen am Checkout-Flow gefährden möglicherweise die Compliance.
9. SECCI-Anzeige sicherstellen. Die Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite muss vor Vertragsabschluss verfügbar sein. Im Standard-Setup übernimmt das der Payment-Anbieter, bei eigenen Lösungen ist Eigenleistung gefragt.
10. Erinnerungspflicht bei Schnellabschluss klären. Bei Online-Vertragsschlüssen unter 24 Stunden nach vorvertraglicher Information ist eine zusätzliche Erinnerung an das Widerrufsrecht zwischen Tag 1 und Tag 7 nach Abschluss vorgeschrieben. Wer übernimmt das technisch?
11. Wahlrecht Papier vs. dauerhafter Datenträger umsetzen. Der Kunde muss wählen können, wie er Vertragsunterlagen erhält. Diese Wahl ist im Vertrag zu dokumentieren.
12. AGB prüfen. Passagen zu Rechnungskauf, Ratenkauf, Finanzierungen, Widerrufsrechten und Preisangaben aktualisierne und Verweise auf alte Paragraphen, alte Fristen oder die wegfallende Musterwiderrufsinformation streichen. Hierunter fällt auch, eine eigene Belehrung für den Kreditvertrag bereitzustellen. Achtung: Die Widerrufsbelehrung für Fernabsatz ist von CCD II nicht betroffen – das Muster nach Art. 246a EGBGB bleibt bestehen. Nur die Belehrung für den Kreditvertrag ändert sich.
13. Datenschutzerklärung prüfen. Sofern Sie selbst personenbezogene Daten für die nach CCD II erforderliche erweiterte Kreditwürdigkeitsprüfung an Auskunfteien oder andere Dienstleister weiterleiten, können auch Anpassungen ihrer Datenschutzerklärungen oder –hinweise notwendig sein.
14. FAQ und Hilfeseiten aktualisieren. Hinweise zu Finanzierungen, Bonitätsprüfung und Widerrufsrechten an die neue Rechtslage anpassen.
15. Conversion-Monitoring einrichten. In den ersten Wochen nach dem 20. November 2026 die Abbruchquoten im Checkout aktiv beobachten. Bei auffälligen Veränderungen mit dem Payment-Anbieter sprechen.