FAQ: CCD II für Händler

CCD II wirft viele Fragen auf – und die meisten erreichen uns von Händler:innen, die einfach wissen wollen: Was muss ich jetzt konkret tun? Wir haben die häufigsten Fragen für Dich gesammelt und beantwortet. Wenn etwas fehlt oder Du eine Situation hast, die hier nicht abgebildet ist, melde Dich bei Deinem Account Manager oder deiner Account Managerin: Wir helfen gern weiter. 

Was ist CCD II überhaupt – in zwei Sätzen?

Ab wann gilt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie CCD II?

Bin ich als Händler:in überhaupt betroffen?

Ich verkaufe hauptsächlich Waren unter 200 €. Betrifft mich CCD II trotzdem?

Ich bin reiner B2B-Shop. Muss ich mich damit beschäftigen?

Muss ich jetzt selbst eine Bonitätsprüfung einbauen?

Werde ich durch die strengere Prüfung mehr Warenkorb-Abbrüche haben?

Was ist mit meinen Werbeaussagen – darf ich noch ‚0 % Finanzierung' schreiben?

Muss ich meine AGB ändern?

Was passiert mit der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung?

Was ist mit bestehenden Verträgen – was passiert mit denen am 20. November?

Textform statt Schriftform – was heißt das praktisch?

Muss ich meinen Checkout umprogrammieren?

Wird der Checkout langsamer?

Muss ich neue Informationen im Checkout anzeigen?

Was ist mit meinem Plugin für Shopware, Shopify, WooCommerce, Plentymarkets, etc.?

Ich habe den Checkout stark angepasst. Hat das Auswirkungen?

Sollte ich meinen BNPL-Anbieter wechseln wegen CCD II?

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Was kostet mich die Umsetzung insgesamt?

Drohen mir Abmahnungen?

Muss ich meine Kund:innen aktiv über CCD II informieren?

Was sollte ich bis November 2026 tun?

Was ändert sich für stationären Handel mit POS-Finanzierung?

Werde ich durch CCD II zum erlaubnispflichtigen Kreditvermittler bzw. zur erlaubnispflichtigen Kreditvermittlerin?

Was ändert sich, wenn meine Kund:innen den Vertrag schnell online abschließen?

Wo finde ich seriöse weitere Informationen?

An wen wende ich mich bei konkreten Fragen?