Im Normalfall nein. CCD II gilt nur für Verbraucher – also Personen, die zu privaten Zwecken kaufen. Wenn Deine Kund:innen ausschließlich Geschäftskund:innen sind, bist Du nicht betroffen.
Entscheidend ist dabei, zu welchem Zweck der Kauf erfolgt. Eine vorhandene USt-ID ist ein starkes Indiz, dass es sich um einen Geschäftskund:innen handelt, aber leider kein Freibrief: Auch ein Einzelunternehmer kann privat einkaufen und damit Verbraucher:innen sein. Umgekehrt kann ein:e Freiberufler:in ohne USt-ID auch ein:e Unternehmer:in sein.
Mischshops mit nennenswertem Privatkund:innenanteil sollten ihren Bestellprozess so gestalten, dass die Unternehmereigenschaft sauber dokumentiert wird (z. B. Pflichtfeld zur Eigenschaft, Bestätigung des gewerblichen Zwecks). Im Zweifel kurz mit uns oder Deiner Rechtsberatung sprechen.