
Was die EU-Richtlinie für Händler:innen bedeutet, die Buy Now, Pay Later (BNPL) anbieten
Buy Now Pay Later (BNPL) ist aus dem E-Commerce und dem stationären Einzelhandel kaum noch wegzudenken. Zahlungsarten wie Kauf auf Rechnung, SEPA-Lastschrift oder Ratenzahlung ermöglichen es Kund:innen, Einkäufe flexibel zu bezahlen – und helfen Händler:innen dabei, Kaufabbrüche zu reduzieren und Umsätze zu steigern.
Bisher galten einige dieser Zahlungsoptionen nicht als klassischer Verbraucherkredit, insbesondere, wenn es sich um kleine Beträge, kurze Laufzeiten oder zinsfreie Angebote handelte. Das ändert sich nun mit der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU 2023/2225), kurz CCD2, die am 30. Oktober 2023 veröffentlicht wurde. Mit ihr schafft die EU erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für BNPL-Angebote und weitere Finanzierungsformen – mit klaren Vorgaben zum Verbraucherschutz.
Ab dem 20. November 2026 sind die neuen Regeln verbindlich anzuwenden. Für Händler:innen ist es daher sinnvoll, sich frühzeitig mit den Änderungen auseinanderzusetzen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
In der Vergangenheit waren BNPL-Bezahloptionen wie „Kauf auf Rechnung“ oder „Ratenzahlung“ meist von einer umfassenden Bonitätsprüfung ausgenommen. Diese Sonderregeln entfallen nun.
Mit Inkrafttreten der Richtlinie gelten für Händler:innen, die BNPL anbieten, insbesondere zwei neue Anforderungen:
Vor Abschluss eines BNPL-Vertrags muss künftig geprüft werden, ob Kund:innen die Zahlungsverpflichtung voraussichtlich erfüllen können. Ziel ist es, Überschuldung zu vermeiden. Dabei sind sowohl die Bonität als auch bereits bestehende finanzielle Verpflichtungen zu berücksichtigen.
Kund:innen müssen vor Vertragsabschluss klar und verständlich über alle relevanten Punkte informiert werden, darunter:
Auch das Widerrufsrecht muss deutlicher hervorgehoben werden als bisher.
Neben diesen beiden neuen Pflichten kommen weitere Vorgaben zum Schutz der Kund:innen hinzu. So sollen überhöhte Zinsen und zusätzliche Gebühren vermieden werden, bestimmte Kopplungen von Krediten an andere Produkte sind nicht mehr erlaubt, und irreführende Werbung wird stärker eingeschränkt.
Darüber hinaus verpflichtet die Richtlinie Banken und Zahlungsdienstleister dazu, bei finanziellen Schwierigkeiten der Kunden:innen aktiv Unterstützung anzubieten. Wenn Konten dauerhaft überzogen werden oder Ratenzahlungen ausstehen, sollen Kund:innen frühzeitig auf Hilfsangebote hingewiesen werden. Ziel ist es, eine Überlastung der Kunden:innen zu verhindern und sie rechtzeitig bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen.
Die CCD2 bringt neue Anforderungen mit sich – eröffnet aber auch Chancen für digitale Prozesse. So entfällt künftig die bisher vorgeschriebene Schriftform für Verbraucherkreditverträge. Stattdessen reicht die Textform, etwa per E-Mail oder über Online-Portale. Wir bei Unzer haben bereits ein Projekt gestartet, um alle Vorgaben der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie fristgerecht umzusetzen.
Für Händler:innen bedeutet das: Wir übernehmen die erforderlichen Prozesse im Hintergrund, etwa die Kreditwürdigkeitsprüfung und die gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationen. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass die BNPL-Zahlart korrekt eingebunden ist. Sollten hierfür Anmeldungen oder Registrierungen notwendig sein, informieren wir Sie rechtzeitig und unterstützen Sie bei allen Schritten. Ihr Aufwand bleibt damit minimal.
Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) stärkt die EU den Verbraucherschutz und will Überschuldung durch unkontrollierte Kreditvergabe verhindern. Kund:innen profitieren künftig von mehr Transparenz und klaren Schutzmechanismen. Gleichzeitig steigt der organisatorische Aufwand für Händler:innen, Banken und Zahlungsdienstleister.
Sprechen Sie uns gerne an – wir begleiten Sie auf dem Weg zur rechtskonformen BNPL-Lösung.